Bürger-Information zur Wahlberechtigung in Ditfurt

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ditfurt,

einige von Ihnen haben sich an die Verwaltung oder Herrn Hellmann gewandt und mitgeteilt, dass Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hätten.

Dafür zunächst vielen Dank! Wir nehmen diese Hinweise sehr ernst.

Laut Protokoll der Druckerei wurden 1.275 Wahlbenachrichtigungskarten erzeugt und an die Deutsche Post AG am 06.06.2024 übergeben. Diese wurden ab 07.06.2024 den Bürgern zugestellt.

Wir haben uns mit dem Wahlmanagement der Deutschen Post in Verbindung gesetzt, um den Sachverhalt der möglichen temporären Nichtzustellung zu klären. Dort wurde uns zunächst versichert, dass alle Karten den Empfängern zugestellt wurden. Dennoch möchte auch die Deutsche Post ihre Geschäftsabläufe überprüfen. Dazu haben wir uns bekannte Anschriften von Bürgern, die keine Benachrichtigung erhalten haben, weitergeleitet.

Maßgeblich für Ihre Wahlberechtigung ist der Eintrag im Wählerverzeichnis. Auch wenn Sie keine Karte erhalten haben, sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie seit 14.04.2024 in der Gemeinde Ditfurt wohnen, bis zum 14.07.2008 geboren wurden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um sicher zu gehen, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie im Vorfeld des Wahlsonntags die Einwohnermeldeämter kontaktieren unter den Telefonnummern

039423 851 45
039423 851 46
039423 851 48
039423 851 49 

Bitte gehen Sie am 14.07.2024 zur Wahl und bringen Ihren Personalausweis oder ein amtliches Dokument (etwa Reisepass oder Führerschein), Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mit! Die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte ist nicht zwingend erforderlich.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Verbandsgemeinde Vorharz
stellv. Verbandsgemeindebürgermeiser
Sascha Meinert

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