Passwesen: Ab 1. Mai neue Regelungen zum digitalen Lichtbild

Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 wird bezüglich der Regelungen zum digitalen Lichtbild am 01. Mai 2025 in Kraft treten.

Dies sieht vor, dass ab diesem Tag nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder erfolgen kann.

Mit Stand 29.04.2025 ist lediglich das Einwohnermeldeamt im Verwaltungsstandort Schwanebeck mit einem PointID-Gerät der Bundesdruckerei ausgestattet, sodass aktuell nur dort die digitale Erstellung eines biometrischen Passbildes zur direkten Verwendung für Personalausweise und Reisepässe möglich sind.

Weiterhin besteht die Möglichkeit ein digitales Lichtbild bei der Drogeriemarktkette „dm“ (Halberstadt bzw. Quedlinburg) zu erstellen bzw. einen örtlichen Fotografen aufzusuchen, der eine entsprechende Cloudlösung anbietet. Teilnehmende Fotostudios können Sie unter nachfolgendem Link ermitteln:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

 

Wir bitten um Berücksichtigung bei Ihrer Terminplanung und Verständnis.

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