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Auf dieser Internetseite erfolgen öffentliche Bekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 1 und 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit den einschlägigen Regelungen in den Hauptsatzungen der Verbandsgemeinde Vorharz und der Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Groß Quenstedt, Harsleben, Hedersleben, Schwanebeck, Selke-Aue, Wegeleben.
Die Verbandsgemeinde Vorharz handelt im Namen und im Auftrag der benannten Mitgliedsgemeinden. Die bereitgestellten Dokumenten treten an die Stelle der Bekanntmachungen im Amtsblatt.

 

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