Ortsrecht - Harsleben

Nichtamtliche Texte
Die Inhalte dieses Angebotes wurden elektronisch erstellt und manuell überarbeitet. Bei den wiedergegebenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften handelt es sich stets um nichtamtliche Textfassungen, der verbindliche Text ist den angegebenen offiziellen Verkündungsblättern zu entnehmen. Für eventuelle Abweichungen von den Originaltexten übernimmt die Verbandgemeinde Vorharz keine Verantwortung.

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