Öffentliche Bibliotheken

Die Kommunalen Öffentlichen Bibliotheken leisten für alle Schichten der Bevölkerung einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung  des Grundrechts, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Grundgesetz Artikel 5, Absatz 1).

Sie öffnen damit einen Weg zur Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben und erfüllen mit ihren Dienstleistungen und Medienangeboten einen zentralen Auftrag im Kultur- und Bildungswesen.

Zugleich tragen Öffentliche Bibliotheken zur Verwirklichung der Chancengleichheit und zum lebenslangen Lernen jedes Einzelnen bei. Neben der Information und Allgemeinbildung dienen sie der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Freizeitgestaltung und im besonderen Maße der Leseförderung und wichtigen Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz. Seit langem ist die Öffentliche Bibliothek auch ein Ort der Kommunikation, der sich auch zunehmend zu einem multimedialen und multikulturellen Treffpunkt mit Veranstaltungen aller Art entwickeln kann.

Da die Unterhaltung einer Öffentlichen Bibliothek nach wie vor von den Kommunen als „freiwillige Aufgabe“ gesehen wird, wird verständlich, dass weniger als die Hälfte der Gemeinden eine Bibliothek unterhält. Staatliche Zuschüsse zur Einrichtung und Unterhaltung einer Stadt- oder Gemeindebibliothek oder zum Ausbau ihres Buch- und Medienbestandes vergeben nur einige wenige Bundesländer. In den meisten Ländern ist die Finanzierung ausschließlich Sache der Kommune.

Eine zentrale Dienstleistung der Bibliotheken ist es, Medien zur Benutzung zur Verfügung zu stellen. In vielen Fällen können Benutzer diese ausleihen und aus der Bibliothek für einen festgelegten Zeitraum mitnehmen.

Zugang und Benutzung sind meist frei und kostenlos, zum Teil sind Entlehnungen gegen ein Entgelt erforderlich. 

Stelle:
Stadtbibliothek Wegeleben
Postadresse:
Kirchhof 1
38828 Wegeleben
Telefon:
039423 486
Webadresse:
Öffnungszeiten:

dienstags, von 14 Uhr bis 16 Uhr
 

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