KITA - Schließzeiten

Regelung

Sommerschließzeiten

Mit Zustimmung des Elternkuratoriums erfolgt die befristete Schließung der Kindertageseinrichtungen für 2 Wochen während der Sommerferien in Sachsen-Anhalt zeitlich versetzt in den vollen Wochen der Ferien. Hierüber sind die betreffenden Eltern und Erzieher spätestens bis 15.10. des Vorjahres in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen.

Brückentage

Fällt ein gesetzlicher Feiertag im Land Sachsen-Anhalt auf einen Dienstag oder einen Donnerstag, bleiben die Einrichtungen an dem zwischen Wochenende und Feiertag liegenden Arbeitstag (Brückentag) aus wirtschaftlichen und planerischen Gründen geschlossen.

Weihnachtsschließzeiten
Vom 23.12. bis zum Ende der Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt eines jeden Jahres bleiben die Einrichtungen aus wirtschaftlichen und planerischen Gründen geschlossen.
Rechtliche Grundlage:  § 8 der Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz

 

Hinweis für den Jahreswechsel 2024/2025
  • Alle Einrichtungen bleiben vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 geschlossen.
Hinweis für die Brückentage

Alle Einrichtungen werden an folgenden Brückentagen schließen:

  • Freitag, den 02.05.2025 (nach dem tag der Arbeit)
  • Freitag, den 30.05.2025 (nach Christi Himmelfahrt)
  • An diesen Tagen besteht keine Möglichkeit der Ersatzbetreuung.
Sommerschließzeiten 2025

Jahr:

2025

Sommerferien:

Sa 28.06.2025 - Fr 08.08.2025

Kita Nesthäkchen Groß Quenstedt

14.07.25 - 25.07.25

Hort Schwanebeck

14.07.25 - 25.07.25

Kita Knirpsenkiste Harsleben

14.07.25 - 25.07.25

Kita Bodespatzen Wegeleben

30.06.25 - 11.07.25

Kita Geelbeinschen Ditfurt

14.07.25 - 25.07.25

Kita Gänseblümchen Hedersleben

30.06.25 - 11.07.25

Kita Pfiffikus Hausneindorf

14.07.25 - 25.07.25

Kita Hakelspatzen Heteborn

14.07.25 - 25.07.25

Kita Storchennest Wedderstedt

30.06.25 - 11.07.25

 

 
 
Ersatzbetreuung

Für Kinder die auf Grund der Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung ihrer Personensorgeberechtigten während der Schließzeiten nach § 8 Abs. 2 und 4 Betreuungsbedarf haben, wird die Möglichkeit einer Ersatzbetreuung in einer Einrichtung in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz geschaffen. Der Bedarf ist schriftlich mindestens 8 Wochen vor der Schließung unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen anzuzeigen.

Der Antrag auf Ersatzbetreuung ist formlos unter Angabe der gewünschten Ersatzeinrichtung (Angabe nur bei Ersatzbetreuung während der Sommerschließzeiten) zu stellen. Dem Antrag ist jeweils der entsprechende Nachweis des Arbeitgebers (dass kein Urlaub gewährt wird) oder des Bildungsträgers (Teilnahme Aus-, Fort-, Weiterbildung bzw. Maßnahme der Arbeitsförderung) für die Personensorgeberechtigten beizufügen. Die Ersatzeinrichtung für die Weihnachtsschließzeit wird vom Träger festgelegt und den Antragstellern rechtzeitig vor der Schließung mitgeteilt.

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