Trägerbeteiligung - Verbandsgemeinde Vorharz
Einsichtnahme in Veröffentlichungen!
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB