Trägerbeteiligung - Verbandsgemeinde Vorharz

Einsichtnahme in Veröffentlichungen!

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


 

 

 

 

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