Lärmaktionsplanung für Groß Quenstedt

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Gemeinde Groß Quenstedt sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.
Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßi-gen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Groß Quenstedt zu ermitteln, zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.

1. Phase (22.07. bis 16.08.2024)
Sie haben die Möglichkeit schriftlich (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Ad-ressen) Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anre-gungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Die Lärmkartierungsergebnisse werden während beiden Beteiligungsphasen öffentlich ausgelegt und darüber hinaus dauerhaft im Internet veröffentlicht.

Ort der öffentlichen Auslegung: Verbandsgemeinde Vorharz, Dienstgebäude Wedderstedt, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue OT Wedderstedt
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
Montag: 9:00 Uhr – 11:30 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr – 11:30 Uhr
Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022

2. Phase (19.08. bis 13.09.2024)
Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stel-lungnahmen der Öffentlichkeit aus der 1.Phase wird der Entwurf eines Lärmaktionsplanes ausgefertigt und öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der 2. Phase erhalten Sie die Gelegenheit sich zu diesem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ab-schluss der Auslegung besteht für weitere 2 Wochen (bis 27.09.2024) die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Gemeinderat abschließend einen Beschluss zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Groß Quenstedt fassen.

Ort der öffentlichen Auslegung: Verbandsgemeinde Vorharz, Dienstgebäude Wedderstedt, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue OT Wedderstedt
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
Montag: 9:00 Uhr – 11:30 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr – 11:30 Uhr

Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen unter Beachtung der genannten Fristen an:
Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben E-Mail-Adresse: info@vorharz.net

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