Wahl des Verbandsgemeinderates Vorharz am 15. September 2024
Die Verbandsgemeinde Vorharz handelt als Körperschaft öffentlichen Rechts im Namen und Auftrag ihrer Mitgliedsgemeinden. Das sind die Gemeinden Ditfurt, Harsleben, Hedersleben, Groß Quenstedt, Stadt Schwanebeck mit der Ortschaft Nienhagen, Gemeinde Selke-Aue mit den Ortschaften Hausneindorf, Heteborn und Wedderstedt und Stadt Wegeleben mit den Ortschaften Adersleben, Deesdorf und Rodersdorf.
Am 15. September 2024 sind alle wahlberechtigten Bürger der Verbandsgemeinde Vorharz aufgerufen, Ihre Stimme anlässlich der Verbandsgemeinderatswahl für die Verbandsgemeinde Vorharz abzugeben.
Die Wahllokale haben in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Das Wahlgebiert der Verbandsgemeinde Vorharz wird in 3 Wahlbereiche (Gebietsabschnitte) unterteilt, in welchen sich Bewerber separat zur Wahl stellen
Wahlbereich 1 - Gemeinde Harsleben, Stadt Wegeleben - Ortsteile Adersleben, Deesdorf und Rodersdorf
Wahlbereich 2 - Gemeinde Groß Quenstedt, Stadt Schwanebeck - Ortsteil Nienhagen
Wahlbereich 3 - Gemeinde Ditfurt, Gemeinde Hedersleben, Gemeinde Selke-Aue - Ortsteile Hausneindorf, Heteborn und Wedderstedt