Antrag zur Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung der Verbandsgemeinde Vorharz
Anmeldebogen Bescheinigung gem. § 3 Abs. 5 Satzung Bescheinigung gem. § 18 KiFöG LSA
Der Anmeldebogen ist als Antrag zur Aufnahme von Kindern in einer Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz unter Berücksichtigung der Anmeldefrist von 3 Monaten einzureichen. Die Bescheinigung nach § 3 Abs. 5 der Besuchersatzung ist als Teil des Aufnahmeantrages mit einzureichen.
Vor der Aufnahme des Kindes sind folgende Unterlagen der Einrichtungsleitung vorzulegen:
- Eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes, die bei Eintritt nicht älter als 8 Tage sein darf,
(Grundlage: § 18 KiFöG LSA i. V. m. § 3 Abs. 3 Besuchersatzung)
- Der Nachweis zur Durchführung der für das jeweilige Alter gemäß § 26 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen (sogenannte "U-Untersuchungen") oder, soweit Kinder nicht gesetzlich versichert sind, einer gleichwertigen Kinderuntersuchung,
(Grundlage: § 18 KiFöG LSA)
- Für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ein Nachweis, dass ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern besteht.
(Grundlage: § 20 IfSG)
Wenn der Nachweis zum Masernimpfschutz bzw. -immunität nicht vorgelegt wird, hat die Leitung der Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und personenbezogene zu übermitteln. Daraus folgt auch ein gesetzliches Zutrittsverbot, sodass das Kind nicht bzw. nicht mehr betreut werden darf. |
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