Anträge

 
 
Antrag zur Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung der Verbandsgemeinde Vorharz

Anmeldebogen
Bescheinigung gem. § 3 Abs. 5 Satzung
Bescheinigung gem. § 18 KiFöG LSA

Der Anmeldebogen ist als Antrag zur Aufnahme von Kindern in einer Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz unter Berücksichtigung der Anmeldefrist von 3 Monaten einzureichen. Die Bescheinigung nach § 3 Abs. 5 der Besuchersatzung ist als Teil des Aufnahmeantrages mit einzureichen.

Vor der Aufnahme des Kindes sind folgende Unterlagen der Einrichtungsleitung vorzulegen:

  • Eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes, die bei Eintritt nicht älter als 8 Tage sein darf,
          (Grundlage: § 18 KiFöG LSA i. V. m. § 3 Abs. 3 Besuchersatzung)

  • Der Nachweis zur Durchführung der für das jeweilige Alter gemäß § 26 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen (sogenannte "U-Untersuchungen") oder, soweit Kinder nicht gesetzlich versichert sind, einer gleichwertigen Kinderuntersuchung,
          (Grundlage: § 18 KiFöG LSA)

  • Für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ein Nachweis, dass ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern besteht.
          (Grundlage: § 20 IfSG)

Wenn der Nachweis zum Masernimpfschutz bzw. -immunität nicht vorgelegt wird, hat die Leitung der Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und personenbezogene zu übermitteln. Daraus folgt auch ein gesetzliches Zutrittsverbot, sodass das Kind nicht bzw. nicht mehr betreut werden darf.

Antrag für die Betreuung außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltsortes (§ 3b KiFöG LSA)

Antrag gem. § 3b KiFöG LSA

Für Kinder, die außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Hauptwohnsitz) betreut werden sollen, ist rechtzeitig vor Beginn der Betreuung
von den Personensorgeberechtigten der Antrag gem. § 3b KiFöG LSA bei der Rechtsanspruchsstelle im Landkreis Harz zu stellen.

Bei Fragen zum Antrag können Sie sich an die Rechtsanspruchsstelle des Landkreises Harz wenden:

Telefonnummer:    03941/ 5970 5939
E-Mail:        rechtsanspruch@kreis-hz.de

Änderungsvertrag/ Abmeldung
Änderungsvertrag

Der Antrag ist bei den folgenden Änderungen zu stellen:
-    Personensorge
-    Name
-    Adresse-    Betreuungsdauer-    Abmeldung
-    Aufnahmedatum Fristen:
  • Änderung der Betreuungsdauer für Kinder bis zum Schuleintritt. Zum 1. eines jeden Monats möglich,
    bis zum 20. des Vormonats zu beantragen
  • Änderung der Betreuungsdauer für Kinder ab Schuleintritt. Zum 01.02. oder 01.08. eines jeden Jahres möglich,
    mindestens 3 Monate vorher zu beantragen
  • Abmeldung! Jährlich zum 31.01. oder 31.07. möglich, spätestens 1 Monat vorher (31.12./ 30.06.) zu beantragen
 
 
 
 
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