Hundemeldepflicht
Entsprechend § 15 Abs. 3 Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) vom 23.01.2009 (GVBl. LSA 2009, 22) und den Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Vorharz sind die Hundehalter verpflichtet, ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug in eine Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz, anzumelden. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung, Änderungsmitteilung und Abmeldung nachfolgende Formulare.