Lärmaktionsplanung für Ditfurt

Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Gemeinde Ditfurt ist durch Beschluss des Gemeinderats Ditfurt am 17.10.2024 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 18.07.2024 in der Zeit vom 22.07.2024 bis einschließlich 27.09.2024 durchgeführt.

Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Gemeinde Ditfurt finden Sie hier:

Homepage der Verbandsgemeinde Vorharz: www.vorharz.net

wie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:

https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

Zurück