Anzeigen Öffentlicher Veranstaltungen
Aufgrund § 11 Gefahrenabwehr-Verordnung der Verbandsgemeinde Vorharz sind öffentliche Veranstaltungen unter Angabe des Ortes und Zeit sowie der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit dem beigefügtem Formular anzuzeigen. Dies ist deshalb notwendig, da Stellungnahmen vom Landkreis Harz bzw. anderen Trägern öffentlicher Belange erforderlich sind. Bitte beachten Sie weiterhin, dass beim öffentlichen Aufführen von Musik (auch vom Tonträger) eine Anzeige bei der GEMA erforderlich wird.
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